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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06 SO ER   

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https://dejure.org/2006,16156
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06 SO ER (https://dejure.org/2006,16156)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.2006 - L 20 B 77/06 SO ER (https://dejure.org/2006,16156)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2006 - L 20 B 77/06 SO ER (https://dejure.org/2006,16156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um dieVerpflichtung der Antragsgegnerin (einstweilig) die Krankenbehandlung des Antragstellers sicherzustellen; Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage; Grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
    Die Regelungsordnung ist die statthafte Antragsart, weil das Rechtsschutzziel des Antragstellers auch die Feststellung einschließt, dass er bei der Beigeladenen freiwillig krankenversichert ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 17.08.2006, L 5 B 41/06 Kr ER).

    Ein eigenes Prüfungsrecht ist den gesetzlichen Krankenkassen nach alledem nicht zuzugestehen (vgl. so auch LSG NRW, Beschluss vom 17.08.2006, L 5 B 41/06 KR ER mit ausführlicher Begründung; LSG Hessen, Beschluss vom 07.07.2006, L 8 KR 109/06 ER; a.A. SG Köln, Beschluss vom 01.06.2006, S 26 KR 59/06 ER).

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass für einen vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig nicht in Betracht kommt, weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist (vgl. statt vieler auch LSG Hessen, Beschluss vom 24.04.2006, L 9 AS 39/06 ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 21. November 2005, L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005, L 23 B 1017/05 SO ER; Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil V Kapitel 1 RdNr.27).
  • LSG Hessen, 07.07.2006 - L 8 KR 109/06

    Krankenversicherung - Pflichtversicherung als Leistungsbezieher nach dem SGB II -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
    Ein eigenes Prüfungsrecht ist den gesetzlichen Krankenkassen nach alledem nicht zuzugestehen (vgl. so auch LSG NRW, Beschluss vom 17.08.2006, L 5 B 41/06 KR ER mit ausführlicher Begründung; LSG Hessen, Beschluss vom 07.07.2006, L 8 KR 109/06 ER; a.A. SG Köln, Beschluss vom 01.06.2006, S 26 KR 59/06 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2005 - L 23 B 1017/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass für einen vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig nicht in Betracht kommt, weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist (vgl. statt vieler auch LSG Hessen, Beschluss vom 24.04.2006, L 9 AS 39/06 ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 21. November 2005, L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005, L 23 B 1017/05 SO ER; Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil V Kapitel 1 RdNr.27).
  • LSG Sachsen, 21.11.2005 - L 3 B 152/05

    Möglichkeit einer ausschließlich rückwirkenden Gewährung von Leistungen durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass für einen vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig nicht in Betracht kommt, weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist (vgl. statt vieler auch LSG Hessen, Beschluss vom 24.04.2006, L 9 AS 39/06 ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 21. November 2005, L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2005, L 23 B 1017/05 SO ER; Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil V Kapitel 1 RdNr.27).
  • SG Köln, 01.06.2006 - S 26 KR 59/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
    Ein eigenes Prüfungsrecht ist den gesetzlichen Krankenkassen nach alledem nicht zuzugestehen (vgl. so auch LSG NRW, Beschluss vom 17.08.2006, L 5 B 41/06 KR ER mit ausführlicher Begründung; LSG Hessen, Beschluss vom 07.07.2006, L 8 KR 109/06 ER; a.A. SG Köln, Beschluss vom 01.06.2006, S 26 KR 59/06 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2007 - L 9 B 519/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen

    Wenn sie auch möglicherweise mit Hilfe des ihnen nach § 275 SGB V zur Seite gestellten MDK die Frage der Erwerbsfähigkeit des § 8 Abs. 1 SGB II sachgerecht beurteilen können, sind sie jedoch zumindest hinsichtlich der übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II, wie der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und des Umfangs der Leistungen, mit einer eigenen Prüfung überfordert (vgl. im Ergebnis wie hier: Hessisches LSG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - L 8 KR 109/06 ER - LSG NRW, Beschluss vom 29. August 2006 - L 20 B 77/06 SO ER - LSG NRW, Beschluss vom 31. August 2006 - L 11 B 18/06 KR ER - a. A.: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 19. September 2006 - L 5 B 376/06 KR ER - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2008 - L 16 B 80/06

    Krankenversicherung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht sich der Senat insoweit auf die den Beteiligten übersandten Beschlüsse des LSG NRW (Beschl. vom 17.08.2006, a. a. O., Beschl. vom 29.08.2006, Az.: L 20 B 77/06 SO ER, und Beschl. vom 31.08.2006, Az.: L 11 B 18/06 KR ER), denen er sich nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage vollinhaltlich anschließt.
  • SG Berlin, 27.06.2007 - S 112 KR 406/07

    Krankenversicherung - Berechtigung zur freiwilligen Versicherung - keine

    Es ist aus systematischen Gründen nicht auf die materielle Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges abzustellen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2006 - L 11 B 18/06 KR ER; Beschluss vom 17. August 2006 - L 5 B 41/06 KR ER; Beschluss vom 29. August 2006 - L 20 B 77/06 SO ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - L 8 KR 109/06 ER; SG Gießen, Urteil vom 5. April 2007 - S 15 KR 213/06 - allesamt juris).
  • SG Gießen, 05.04.2007 - S 15 KR 213/06

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - keine Überprüfung des

    Denn eine eigenständiges Prüfungskompetenz der Beklagten als Krankenkasse zur Frage der Erwerbsfähigkeit besteht nicht (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.07.2006, Az.: L 8 KR 109/06 ER, bzw. vorgehend SG Wiesbaden a. a. O., Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.2006 L 20 B 77/06 SO ER).
  • SG Duisburg, 12.03.2021 - S 7 AS 166/21
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sollen nur diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Behebung einer aktuellen, d.h. gegenwärtig noch bestehenden Notlage erforderlich sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.11.2008 - L 19 B 95/08 AS ER, juris Rn. 8.; v. 04.02.2009 - L 9 B 211/08 AS ER, juris Rn. 26 und v. 29.08.2006 - L 20 B 77/06 SO ER, juris Rn. 25).
  • SG Magdeburg, 15.10.2018 - S 25 SO 133/18

    Sozialhilferecht: Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur häuslichen Pflege bei

    Es fehlt daher grundsätzlich an einem Anordnungsgrund, wenn Leistungen für die Vergangenheit, d.h. für Zeiträume vor Eingang des Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei Gericht begehrt werden (LSG NRW, Beschlüsse vom 05.11.2008, Az. L 19 B 95/08 AS ER; vom 04.02.2009, Az. L 9 B 211/08 AS ER; vom 29.08.2006, Az. L 20 B 77/06 SO ER).
  • SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
    Solange der Leistungsträger von ALG 2 die bestandskräftige Bewilligung nicht aufgehoben hat, ist die Leistung formal rechtmäßig bezogen worden (vergleiche LSG Essen, Beschluss vom 29. August 2006, L 20 B 77/06 SO ER, LSG Essen, Beschluss vom 31. August 2006, L 11 B 18/06 KR ER).
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